Nebenkosten An/-Verkauf
Nebenkostenübersicht bei Kauf bzw.Verkauf einer Immobilie
- Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung ………………………..………3,5 %
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) - Grundbucheintragungsgebühr ………………………..............……………………1,1 %
(Eigentumsrecht) - Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.
- Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragssteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
(länderweise unterschiedlich) - Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber
Neben der laufenden Tilgungsrate ist eine außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. - Allfällige Anliegerleistungen
laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.) - Vermittlungsprovision
(gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert
- bis EUR 36.336,42................................................................... ....je 4 %
- von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50....................................EUR 1.453,46
- ab EUR 48.448,51........................................................................je 3 %
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20 % USt.
B) bei Optionen
- 50 % der Provision gem. Punkt 8.A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten
angerechnet werden.
Nebenkosten An/. Vermietung
NEBENKOSTENÜBERSICHT MIETE/PACHT/
- Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG)
bei Bestandsverträge über Raumlichkeiten, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung von 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt.) höchstens das 18-fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahreswertes zu entrichten.
Wohnraummietverträge (abgeschlossen nach dem 10.11.2017) sind generell von der Vergebührung befreit.
Der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung zB. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. - Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.
- Vermittlungsprovision
Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen.
Dieser besteht aus Haupt- oder Untermietzins, den anteiligen Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben, einem Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (zB. Lift), einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.
Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen.
Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (angemessener Mietzins, Richtwertmietzins).
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Vermittlung von Mietverträgen (Haupt- und Untermiete) über Wohnungen und Einfamilienhäuser |
Höchstprovision (zuzügl. 20 % USt.) Vermieter Mieter |
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Unbefristet od. Befristung länger als 3 Jahre |
3 BMM |
2 BMM |
Befristung bis zu 3 Jahren |
3 BMM |
1 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung od. Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis |
Ergänzung auf Höchstbe-trag unter Berücksichti-gung der gesamten Ver-tragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
Ergänzung auf Höchstbe-trag unter Berücksichti-gung der gesamten Ver-tragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objektes betrauten Hausverwalter* |
Höchstprovision (zuzügl. 20 % USt.) Vermieter Mieter |
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Unbefristet od. Befristung länger als 3 Jahre |
2 BMM |
- |
Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre |
2 BMM |
- |
Befristung kürzer als 2 Jahre |
1 BMM |
- |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung od. Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis |
Ergänzung auf Höchstbe-trag unter Berücksichti-gung der gesamten Ver-tragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
- |
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten) |
Höchstprovision (zuzügl. 20 % USt.) Vermieter Mieter |
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Unbefristet od. Befristung länger als 3 Jahre |
3 BMM |
3 BMM |
Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre |
3 BMM |
2 BMM |
Befristung kürzer als 2 Jahre |
3 BMM |
1 BMM |
Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden. (§12 IMVO) |
* Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist.